Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
§1 Eigentümer Angaben
Wir weisen darauf hin, dass unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit auf Grund der uns, vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten, erteilten Auskünfte erfolgt. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.
§2 Maklervertrag
Der Maklervertrag mit uns kommt durch eine schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (z.B. auf der Basis eines Objekt-Exposés, seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünften) zustande.
§3 Doppeltätigkeit
Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
§4 Interessenschutz / Weitergabe von Daten
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Die angebotenen Nachweis-/Vermittlungstätigkeiten, Exposés usw. sind für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weiterhin sind diese ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Dieses Regelung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
§5 Provisionsanspruch
(1) Die Provision ist verdient und fällig, wenn aufgrund unserer Information, Mitwirkung oder sonstigen Tätigkeit (Mitursächlichkeit) ein notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande kommt.
(2) Unser Provisionsanspruch ist auch dann verdient, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Rechtsgeschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt).
(3) Der Provisionsanspruch wird nicht durch eine von dritter Seite an den Makler zu zahlende Vergütung berührt.
§6 Ergänzungsprovision
Eine Ergänzungsprovision wird auch für den Fall verdient und fällig, wenn nach Abschluss eines Rechtsgeschäfts (z.B. erst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (z.B. dann Kauf) abgeschlossen wird.
§7 Maklertätigkeit Dritter
Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer der Vertragszeit keine Leistungen eines anderen Maklers in Bezug auf eines unserer Objekte in Anspruch zu nehmen. Er verpflichtet sich weiterhin, keine Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen bzw. jede Maklertätigkeit Dritter, die nicht mit uns zusammenarbeiten, in Bezug auf eines der Objekte, zu unterbinden und uns unverzüglich Kenntnis zu verschaffen. Dies gilt nicht, soweit der Drittmakler mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Maklers handelt.
§8 Bekanntheit eines Objektes
(1) Besitzt der Auftraggeber bereits Vorkenntnisse über ein angebotenes Objekt, ist dieser Nachweis unverzüglich zurück zu weisen und uns spätestens innerhalb von drei Tagen, ab Entgegennahme des Nachweises, mitzuteilen, wann und in welcher Weise er seine Vorkenntnisse erlangt hat. Ausnahmen bilden hier Informationen von Drittmakler, die mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung handeln.
(2) Dieses Regelung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
§9 Vorkaufsrecht
Steht einem Dritten an einem nachgewiesenen oder vermittelten Kaufobjekt ein Vorkaufsrecht zu, wird der Auftraggeber folgende Vertragsbestimmung in den Hauptvertrag aufnehmen:
„Der Käufer ist zur Vergütung des Maklers auch für den Fall der Ausübung des Vorkaufrechts verpflichtet. Mit Ausübung des Vorkaufrechts übernimmt der Vorkaufsberechtigte auch die Verpflichtung zur Entrichtung der Maklervergütung.“
§10 Vertragsdauer
Ein Auftrag ist befristet auf sechs Kalendermonate. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
§11 Schadensersatz
Zu Schadensersatzansprüchen unsererseits kommt es, wenn
- gegen die Bestimmungen in §4 (Interessenschutz / Weitergabe von Daten) verstoßen wird, in Höhe von 20% der üblichen oder vereinbarten Provision.
- gegen die Bestimmungen in §7 (Maklertätigkeit Dritter) verstoßen wird, in Höhe von 20% der üblichen oder vereinbarten Provision.
- gegen die Bestimmungen in §8 (Bekanntheit eines Objekts) verstoßen wird, in Höhe von 20% der üblichen oder vereinbarten Provision.
- ein Vertrag mit einem unberechtigten Dritten über das gleiche Objekt geschlossen wird, in Höhe von 100% der üblichen oder vereinbarten Provision.
- ein Entwurf eines Notarvertrages angefertigt wurde, in Höhe der angefallenen Kosten.
- das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft ohne beachtenswerten Grund (wider Treu und Glauben) nicht zustande kommt, in Höhe von 100% der üblichen oder vereinbarten Provision.
§12 Widerruf
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so erlischt Ihr Widerrufsrecht.
§13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§14 Verbindlichkeit
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit uns und gelten als verbindlich. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen unseres Einverständnisses.
§15 Haftungsausschluss
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen unserer Auftraggeber und auskunftsbefugter Dritter stützen müssen, haften wir nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängeln oder Nichtzustandekommen des Folgevertrags ergeben. Weiterhin übernehmen wir keine Haftung auf Irrtümer und Vollständigkeit.